Informationen für Eltern
Auch in der Kindertagespflege kann es Situationen geben, in denen eine Tagesmutter oder ein Tagesvater kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildungen.
Damit die Betreuung Ihres Kindes in solchen Fällen möglichst verlässlich weiterläuft, gibt es im Rhein-Sieg-Kreis ein Vertretungskonzept für die Kindertagespflege.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Grundzüge dieses Konzepts und Ihre Ansprüche als Eltern.
Was ist das Vertretungskonzept in der Kindertagespflege?
Das Vertretungskonzept stellt sicher, dass Kinder auch dann betreut werden können, wenn ihre reguläre Kindertagespflegeperson vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
Im Rahmen des Konzepts übernehmen qualifizierte Vertretungstagespflegepersonen die Betreuung für einen begrenzten Zeitraum.
Ziel ist es, Ausfallzeiten zu überbrücken und Eltern die nötige Planungssicherheit zu geben.
Welche Ansprüche haben Eltern?
Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Vertretungsbetreuung, wenn
- die Tagespflegeperson krank ist,
- an einer Fortbildung teilnimmt oder
- Urlaub nimmt.
Dieser Anspruch gilt im Rahmen der vereinbarten Betreuungszeiten.
Die Organisation erfolgt über das zuständige Jugendamt, das für Swisttal zugeordnet ist.
Die Vertretungsbetreuung ist für Eltern kostenfrei, wenn sie über das Jugendamt organisiert wird.
Wie funktioniert die Vertretung in Swisttal?
In Swisttal gibt es zwei Formen der Vertretung in der Kindertagespflege. Beide verfolgen das Ziel, im Falle eines Ausfalls eine verlässliche Betreuung sicherzustellen – abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Familien.
1. Vertretung im Kooperationsmodell
Viele Tagesmütter in Swisttal stehen miteinander in engem Austausch und bilden Kooperationsgemeinschaften. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit besuchen sich die Tagespflegepersonen regelmäßig – meist wöchentlich – gemeinsam mit den betreuten Kindern. So lernen die Kinder die Räumlichkeiten, Abläufe und die andere Betreuungsperson frühzeitig kennen. Kommt es später zu einem Vertretungsfall, fällt die Umstellung leichter, da die Vertretung und die Umgebung bereits vertraut sind. Diese Form der Vertretung ist besonders persönlich und kindgerecht, da sie auf gewachsenen Beziehungen beruht.
2. Vertretung über das Jugendamt
Wenn keine direkte Kooperation besteht, wird die Vertretung durch das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises organisiert. In diesem Fall prüft das Jugendamt, welche qualifizierte Vertretungstagespflegeperson in der Nähe verfügbar ist, und vermittelt die Betreuung an die Eltern. Die Eltern werden zeitnah informiert und erhalten alle notwendigen Angaben zur Vertretungsstelle.
Ziele des Vertretungssystems
Das Vertretungskonzept dient dazu,
- Betreuungsausfälle zu vermeiden,
- Eltern zu entlasten,
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und
- Kindern stabile Strukturen zu bieten, auch wenn ihre Bezugsperson einmal verhindert ist.